Beitragsordnung

Beitragsordnung des Vereins(Stand 03/2012)Wir für Schönefeld e.V.

§ 1 Allgemeines

Die Beitragsordnung regelt auf Grundlage der Satzung (§8) die Mitgliedsbeiträge und Gebühren. Die Beitragsordnung wird mit einfacher Mehrheit von der Mitgliederversammlung (§11, Abs. 4, Punkt f) beschlossen.

§ 2 Beitragspflicht

Nach Erhalt der Aufnahmebestätigung beginnt die Beitragspflicht zum Ersten des Folgemonats.Die Beitragspflicht erlischt gem. §6 mit Ende der Mitgliedschaft. Der Austritt wirkt zum Ende des Geschäftsjahres, wenn dieser bis zum 30. September desselben Jahres schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt wird. Erfolgt ein Antrag nach o.g. Stichtag wird der Austritt erst zum Ende des nächstfolgenden Geschäftsjahres wirksam.Der Beitrag wird als Gesamtjahresbeitrag im ersten Monat des laufenden Geschäftsjahres fällig und wird per Lastschrift vom Konto eingezogen. Die Ermächtigung zum Lastschriftverfahren ist mit Eintritt in den Verein zu unterzeichnen. Tritt das Mitglied während des Geschäftsjahres ein, wird der anteilige Gesamtjahresbeitrag sofort fällig.

§ 3 Beitragshöhe

Der Verein erhebt für alle ordentlichen Mitglieder gem. § 8 der  Satzung einen monatlichen Beitrag von 5,00 EUR.Eine Änderung der Beitragshöhe kann in der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.

§ 4 Gebühren

Gebühren werden erhoben, falls bei der Durchführung des  Lastschriftverfahrens keine ausreichende Kontodeckung besteht. Im Einzelnen:• Für Rücklastschrift und 1. Mahnung   EUR 5,00• Für Rücklastschrift und 2. Mahnung   EUR 10,00• Sollte nach der 2. Mahnung kein Zahlungseingang erfolgen, wird die Gesamtforderung auf dem Rechtsweg geltend gemacht. Über Ausnahmen entscheidet der Vorstand. Die Kosten trägt der Schuldner.• Alle Gebühren sind zuzüglich eventuell anfallender Bankgebühren.Es wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.03.2012 in Kraft.

 

Die Beitragsordnung kann hier zum ausdrucken heruntergeladen werden: BEITRAGSORDNUNG WfS